1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 24.09.2009, Az.: ö. D. 5 Ca 1111 a/09, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird zugelassen.
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