1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau (Az.: 3 Ca 504/12) vom 23.11.2012 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin sowie damit zusammenhängende Vergütungsdifferenzen.
Die Klägerin ist seit 01.10.2001 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als examinierte Altenpflegerin im KWA Stift E. auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28.09./15.10.2001 beschäftigt.
Im Arbeitsvertrag ist unter § 5 die Vergütung wie folgt geregelt:
"§ 5 Vergütung
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|