LAG Baden-Württemberg, vom 27.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 124/01
ArbG Mannheim, vom 20.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 351/01
Ablehnung der Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen - Recht der Teilzeitarbeit; Anspruch auf Teilzeitarbeit
BAG, Urteil vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 9 AZR 665/02
DRsp Nr. 2004/4214
Ablehnung der Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen - Recht der Teilzeitarbeit; Anspruch auf Teilzeitarbeit
»Es kann einen entgegenstehenden betrieblichen Grund darstellen, der zur Ablehnung eines Teilzeitarbeitsverlangens nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG berechtigt, wenn der Arbeitgeber möglichst jeden Kunden nur von einem Verkäufer bedienen lassen möchte. Ein solcher Grund liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Öffnungszeiten eines Verkaufsgeschäftes von der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft deutlich unterscheiden.«
Orientierungssätze:1. § 8TzBfG räumt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ein. Er richtet sich auf Verringerung seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit, wenn für das Arbeitsverhältnis eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit festgelegt ist.
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