Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11. November 2019 wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 1 35 %, die Klägerin zu 2 40 %, die Klägerin zu 3 20 % und die Klägerin zu 4 5 %.
Die Klägerinnen waren als Investmentfonds über sogenannte Total Return Swap-Vereinbarungen mit verschiedenen Banken als Gegenparteien bezüglich der Aktien der vormaligen C. AG verbunden.
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