Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25. August 2020 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch über den Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung für das Jahr 2016.
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