1. Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn zum Az. 4 Ca 231 c/09 vom 03.06.2009 abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Klä- ger 7.201,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz der EZB seit dem 20.02.2009 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (beider Rechtszüge).
3. Die Revision wird zugelassen.
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