LAG Köln - Urteil vom 05.03.2018
2 Sa 507/17
Normen:
V-TV (Versorgertarifvertrag;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6748/16

Abgrenzung von zu vergütenden Überstunden und in das Arbeitszeitkonto aufzunehmende Arbeitszeit

LAG Köln, Urteil vom 05.03.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 507/17

DRsp Nr. 2018/7620

Abgrenzung von zu vergütenden Überstunden und in das Arbeitszeitkonto aufzunehmende Arbeitszeit

Auslegung: Überstundendefinition im Versorger-TV (wortgleich mit TVöD) für Schichtarbeit mit Arbeitszeitkonto

Nicht jede Abweichung von der individuellen Arbeitszeit stellt eine Überstunde dar. Vielmehr kann diese Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen sein.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.04.2017 - 6 Ca 6748/16 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

V-TV (Versorgertarifvertrag;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, für Arbeitsstunden, die im ersten Halbjahr 2016 vom Kläger geleistet wurden Überstundenvergütung zu leisten und 30-prozentigen Überstundenzuschlag zu zahlen.