Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 31. Mai 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.:
Die einstweilige Verfügung vom 29. März 2017 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Verfügungsklägerin.
I.
Die Verfügungsklägerin nimmt die Verfügungsbeklagten auf Unterlassung von Äußerungen, die die Verfügungsbeklagte zu 1) in einer Pressemitteilung vom 14. März 2017 gemacht hat, in Anspruch.
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