Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. November 2016, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit Sommer 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht, die Zahlung von Lohn und Annahmeverzugslohn sowie Urlaubsabgeltung.
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