Der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019, Az. 2-
I.
Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) begehrt von dem Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagten) die Unterlassung, durch folgende Darstellung - ein sogenanntes SharePic -
(Von der Darstellung wird abgesehen - die Red.)
den Eindruck zu erwecken, die Klägerin habe gesagt:
„Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“,
wenn es geschieht wie in folgender Werbeanzeige auf Facebook:
(Von der Darstellung wird abgesehen - die Red.)
Wegen der Einzelheiten wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 65 ff. d.A.) Bezug genommen.
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