LAG Chemnitz - Urteil vom 06.09.2001
9 Sa 914/00
Normen:
Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ZTV) § 20 ;
Fundstellen:
NZA 2003, 339
NZA-RR 2003, 33

Abgrenzung von Einsatzwechseltätigkeit zu einem weiträumigen Arbeitsgebiet i. S. v. § 20 Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ZTV)

LAG Chemnitz, Urteil vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 9 Sa 914/00

DRsp Nr. 2002/9009

Abgrenzung von "Einsatzwechseltätigkeit" zu einem weiträumigen Arbeitsgebiet i. S. v. § 20 Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ZTV)

»1. Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung regelmäßig an verschiedenen Orten desselben Netzbezirkes, kann es sich hierbei um Einsatzwechseltätigkeit nach § 20 ZTV handeln. 2. Für die Auslegung und Abgrenzung des Begriffs "Einsatzwechseltätigkeit" muss auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zurückgegriffen werden, da die Tarifvertragsparteien hierzu keine eigenständige Definition verwendet haben.«

Normenkette:

Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (ZTV) § 20 ;
Fundstellen
NZA 2003, 339
NZA-RR 2003, 33