Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.05.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtwirksamkeit einer Kündigung.
Die am 28.02.1954 geborene, verheirate Klägerin ist seit dem 01.04.1990 bei der Beklagten, zuletzt auf der Grundlage des schriftlichen Anstellungsvertrages vom 23.03.2005 als "Regionalleiterin Gebiet 1" zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 7.000€ beschäftigt und nur gegenüber den Geschäftsführern der Gesellschaft weisungsgebunden. Wegen der weiteren Einzelheiten des schriftlichen Anstellungsvertrages wird auf die Anlage zur Klageschrift (Bl. 6 ff. d. GA.) Bezug genommen.
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