Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.08.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Arbeitnehmer der Beklagten ist und das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien fortbesteht sowie die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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