I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit einer Teilzeitquote von 43,5 % eines Vollzeitmitarbeiters in einem Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen der bei der Beklagten geltenden Tarifverträge als Cutter zu beschäftigen.
Im Übrigen werden die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.12.2014 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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