LAG Hamm - Urteil vom 10.01.2013
15 Sa 1238/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 03.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 533/12

Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer sog. freien Mitarbeit (hier: Fotograf in der Möbelindustrie)

LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2013 - Aktenzeichen 15 Sa 1238/12

DRsp Nr. 2013/7609

Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer sog. freien Mitarbeit (hier: Fotograf in der Möbelindustrie)

Arbeitnehmer ist nur, wer bei der Erbringung seiner Dienste inhaltlichen Weisungen unterliegt, die seine Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit maßgeblich eingeschränken und der auch in zeitlicher Hinsicht weisungsgebunden ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2012 - 3 Ca 533/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Der Streit der Parteien geht darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestand, das durch betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam aufgelöst worden ist.

1. 2. 3. 1. 2. 3.