Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.10.2015 -
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 125,06 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug um die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch.
Die Beklagte betreibt unter der Firmierung "N Mobile Haushaltshilfe" ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Unterstützung von Personen ist, die Hilfe in häuslichen Angelegenheiten benötigen. Sie schloss unter dem 24.01.2014 mit der Klägerin einen schriftlichen "Kooperationsvertrag" ab, auf dessen Grundlage die Klägerin Tätigkeiten im Bereich der Haushaltshilfe erbrachte. Dieser Kooperationsvertrag enthält unter anderen folgenden Regelungen:
Präambel
- 1.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|