Die Parteien streiten um anteiliges Weihnachtsgeld für das Jahr 2000.
Der am 22. April 1970 geborene, verheiratete Kläger stand vom 1. Juni 1997 bis zum 30. Juni 2000 in den Diensten der Beklagten als Leiter der Abteilung Qualitätswesen. Sein Bruttomonatsgehalt belief sich zuletzt auf 7.703,20 DM. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 4. April 1997 hatten die Parteien unter II. 4. folgende Regelung getroffen:
Gehalt / Sonstige Zuwendungen:
Die Zahlungen von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien u. ä. Zuwendungen liegen, soweit diese nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt sind, im freien Ermessen der Firma und begründen keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne den ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.
Gehalt: DM 5.900,--.
Zusammensetzung:
Monatsgrundlohn - Gruppe T 5/1 DM 5.269,00
Leistungszulage 10 % DM 526,90
Freiwillige, übertarifliche Zulage DM 104,10
Weihnachtsgeld gestaffelt bis 13. Gehalt. Urlaubsgeld tariflich.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|