I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.10.2010 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft in anonymisierter Form darüber zu erteilen, welche Leistungsbonuszahlung für das Jahr 2009 seitens der Beklagten den übrigen Beratern auf der Hierarchieebene des Klägers mit dem Rating „3“ gewährt wurde.
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