I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 05.11.2015 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung.
Die Klägerin, die mit einem Grad von 70 behindert ist, war vom 03.10.1990 bis zum 31.01.2015 bei dem beklagten Land als Lehrerin beschäftigt. Auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis fand der
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