1. Auf die Berufung des Klägers gegen das Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2010 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.118,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 8.033,71 für die Zeit vom 01.04.2009 bis 30.07.2009, aus € 3.264,94 für die Zeit vom 31.07.2009 bis 26.11.2009 und aus € 3.118,52 seit 27.11.2009 zu zahlen.
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