LAG Hamm - Urteil vom 20.01.2011
16 Sa 282/10
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1; TV-BA § 29 Abs. 1 S. 1; TV-BA § 29 Abs. 2 S. 1; TV-BA 29 Abs. 2 c; TV-BA 30 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 17.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4206/09

Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit eines Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit

LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 282/10

DRsp Nr. 2011/7449

Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit eines Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit

Die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) enthalten keine gegenüber dem Gesetzesrecht eigenständige Urlaubsregelung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.12.2009 – 6 Ca 4206/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.723,32 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1; TV-BA § 29 Abs. 1 S. 1; TV-BA § 29 Abs. 2 S. 1; TV-BA 29 Abs. 2 c; TV-BA 30 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt über die Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs für die Jahre 2008 und 2009.