ArbG Hamburg, vom 23.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 137/08
Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung des Kündigungsschreibens bei nur sinngemäßer Wiedergabe des Gesetzeswortlauts; unbestimmte Abweichung der Arbeitgeberin von gesetzlich bestimmter Abfindungshöhe
LAG Hamburg, Urteil vom 12.10.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 104/08
DRsp Nr. 2010/11515
Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung des Kündigungsschreibens bei nur sinngemäßer Wiedergabe des Gesetzeswortlauts; unbestimmte Abweichung der Arbeitgeberin von gesetzlich bestimmter Abfindungshöhe
1. Wird in einem Kündigungsschreiben unter Nennung des § 1 aKSchG dessen Wortlaut nur sinngemäß wiedergegeben ("Die Kündigung erfolgt auf Betreiben der Arbeitgeberin aus betrieblichen Gründen" und ".. "Dieses erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie auf Ihr Recht, das Fortbestehend Ihres Beschäftigungsverhältnisses gerichtlich geltend zu machen verzichten"), kann die Auslegung des Kündigungsschreiben ergeben, das die Arbeitgeberin den Rechtsgedanken des § 1 aKSchG zutreffend wiedergegeben und damit ein Abfindungsangebot abgegeben hat, das den formellen Voraussetzung des § 1 aKSchG entspricht.
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