FG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.2002 14 K 2661/99 E
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 942
Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Arbeitsverhältnis; Sachbezug; Änderung; Neue Tatsache; Ermittlungspflichtverletzung; Vertragsunterlagen; Barabfindung; Amtsermittlungspflicht - Amtsermittlungspflicht des Finanzamtes bei Barabfindung und Fortgewährung von Sachbezügen anlässlich der einvernehmlichen Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2002 - Aktenzeichen 14 K 2661/99 E
DRsp Nr. 2004/6095
Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Arbeitsverhältnis; Sachbezug; Änderung; Neue Tatsache; Ermittlungspflichtverletzung; Vertragsunterlagen; Barabfindung; Amtsermittlungspflicht - Amtsermittlungspflicht des Finanzamtes bei Barabfindung und Fortgewährung von Sachbezügen anlässlich der einvernehmlichen Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
1. Wird einem Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit im Rahmen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses nach dem Dienstvertrag mit der Muttergesellschaft darin besteht, einen Vorstandsposten bei deren Tochtergesellschaft zu bekleiden, anlässlich der einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses neben einer einmaligen Abfindungszahlung der Tochtergesellschaft die Weitergewährung der seitens der Muttergesellschaft bislang geschuldeten Sachbezüge (106.000,-- DM p.a.) für mehrere Jahre zugesagt, so kann die bei Vertragsbeendigung zugeflossene Barabfindung mangels Zusammenballung der Einkünfte nicht dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden.
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