FG Düsseldorf - 15 K 1835/00 F - 20.3.2003 (EFG 2003, 1086),
Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den Aufgabegewinn; revisionsrechtliches Verböserungsverbot
BFH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen IV R 22/03
DRsp Nr. 2005/6561
Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den Aufgabegewinn; revisionsrechtliches Verböserungsverbot
»Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, so mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft; beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht.«