LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.1995
8 Sa 145/94
Normen:
TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 27.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8056/93

Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 145/94

DRsp Nr. 2002/7770

Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

Sieht der Haustarifvertrag einer Bank seine Geltung "bei technischen und organisatorischen Rationalisierungsmaßnahmen, die entweder zur Veränderung der Arbeitsinhalte, zum Wegfall von Arbeitsplätzen (inklusive Auflösung oder Verkleinerung von Abteilungen) oder zu Versetzung führen", vor, besteht ein Anspruch auf tarifvertragliche Abfindung, wenn die bisher von einer Distriktverwaltung erledigten Aufgaben auf zwei andere übertragen werden und die erstgenannte geschlossen wird.

Normenkette:

TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 27.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8056/93