Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein tariflicher Abfindungsanspruch zusteht.
Der Kläger war seit dem 1. Januar 1975 beim beklagten Land bzw. dessen Rechtsvorgänger im Staatlichen Forstamt S als Forstfacharbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Manteltarifvertrag Waldarbeiter-Ost (MTW-O) vom 5. April 1991 in seiner jeweiligen Fassung sowie der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung von Waldarbeitern vom 6. Juli 1992 (TV soziale AbsicherungW) Anwendung.
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