Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 (TV soziale Absicherung) zusteht.
Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund eines mit Wirkung zum 1. Juli 1991 abgeschlossenen Arbeitsvertrages als Angestellte in einer Kindereinrichtung auf unbestimmte Zeit beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung fand auf das Arbeitsverhältnis der
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|