Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 05. Juli 2012 -
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. Juni 2011 wird in folgendem Umfang aufrechterhalten:
Die Beklagte wird verurteilt,
der Klägerin auf dem von ihr zur Verfügung gestellten Formular Auskunft darüber zu erteilen,
1.1 wie viele gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des
in den Monaten Dezember 2007 bis Juli 2009
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