1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.04.2009 - 4 Ca 7951/08 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird auch hinsichtlich Ziffer 2 und 3 der Klageanträge (Ziffer 1 und 2 des Urteilstenors) abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
2.Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4.Die Revision wird für den Kläger hinsichtlich der Klageabweisung gemäß Ziffer 1 zugelassen, im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Kündigung sowie über den Entzug von Beauftragungen als Gewässerschutz-, Immissionsschutz- und Abfallbeauftragter an den Kläger.
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