Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das am 31.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin -
I. Es wird festgestellt,
1. dass das Anstellungsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) und der ... Rettungsdienste GmbH (vormalige Beklagte zu 3)) weder durch die Kündigung vom 17.01.2012 noch vom 06.03.2012 beendet worden ist und über den 06.03.2012 hinaus bis zum 31.12.2014 betreffend die Beklagte zu 1) und bis zum 31.03.2012 betreffend die ... Rettungsdienste GmbH fortbestanden hat;
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