Autor: Wertheimer |
Schließlich ist eine Nebentätigkeit, die in Schwarzarbeit (vgl. §
In Einzelfällen ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer tariflichen Bestimmung verpflichtet ist, Nebentätigkeit in einem bestimmten Umfang zu erbringen. Dies kommt vor allem bei Ärzten vor, die etwa von ihrem Arbeitgeber verpflichtet werden können, in Nebentätigkeit Unterricht zu erteilen, etwa an einer an der Klinik eingerichteten Krankenpflegeschule, sowie Gutachten, gutachtliche Äußerungen oder wissenschaftliche Ausarbeitungen zu erstellen.45) Exemplarisch hierfür ist § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte UK) vom 30.10.2006.
43) | BGH, Urt. v. 23.09.1982 - , NJW 1983, . |
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