Autor: Weyand |
Die nachfolgenden Muster bieten ein Gerüst für die formale und inhaltliche Erstellung des Zeugnisses bzw. - aus der Perspektive des Arbeitnehmervertreters - eine Orientierung bei dessen Überprüfung.
Von einer Übernahme der Musterwortlaute ist abzuraten; die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses bleibt eine Angelegenheit des Einzelfalls, die Formulierung des Zeugnistextes obliegt allein dem Arbeitgeber.
Das Zeugnis ist nur auf Verlangen auf Führung und Leistung zu erstrecken (vgl. §
Für das Zeugnis lässt sich eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten nicht treffen.
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