6/14.9.2 Zeugnismuster

Autor: Weyand

Die nachfolgenden Muster bieten ein Gerüst für die formale und inhaltliche Erstellung des Zeugnisses bzw. - aus der Perspektive des Arbeitnehmervertreters - eine Orientierung bei dessen Überprüfung.

Von einer Übernahme der Musterwortlaute ist abzuraten; die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses bleibt eine Angelegenheit des Einzelfalls, die Formulierung des Zeugnistextes obliegt allein dem Arbeitgeber.

6/14.9.2.1 Einfaches Zeugnis für Arbeitnehmer

Das Zeugnis ist nur auf Verlangen auf Führung und Leistung zu erstrecken (vgl. § 109 GewO). Legt ein Arbeitnehmer aber lediglich ein einfaches Zeugnis vor, lässt dies auf ein durch einen Vertragsbruch bedingtes Ausscheiden oder zumindest einen Arbeitskonflikt schließen.

Für das Zeugnis lässt sich eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten nicht treffen.

6/14.9.2.2 Einfaches Zeugnis für Auszubildende

6/14.9.2.3 Qualifiziertes Zeugnis für Arbeitnehmer (nach betriebsbedingter Kündigung)

6/14.9.2.4 Qualifiziertes Zeugnis für Arbeitnehmer (nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags)

6/14.9.2.5 Qualifiziertes Zeugnis für leitende Angestellte

6/14.9.2.6 Qualifiziertes Zwischenzeugnis für kaufmännische/-n Mitarbeiter/-in

6/14.9.2.7 Qualifiziertes Zwischenzeugnis für leitende Angestellte

Letzte redaktionelle Änderung: 30.03.2023