Autor: Sitter |
Der Betriebsrat wird alle vier Jahre (in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.05.) nach Maßgabe der §§ 7 - 20 BetrVG und der Wahlordnung gewählt, wobei turnusmäßige Wahlen im Frühjahr 2022 anstehen.
Außerhalb dieser Zeit wird ein Betriebsrat nur in den in § 13 Abs. 2 BetrVG genannten Fällen gewählt, wenn
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