1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang eines im Zustand der gerichtlichen Liquidation befindlichen Unternehmens, dessen Tätigkeit weitergeführt wird - Einbeziehung
EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - Aktenzeichen Rs C-319/94
DRsp Nr. 2000/4597
1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang eines im Zustand der gerichtlichen Liquidation befindlichen Unternehmens, dessen Tätigkeit weitergeführt wird - Einbeziehung
(Jules Dethier Equipement SA gegen Jules Dassy und Sovam SPRL in Liquidation)1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist so auszulegen, daß die Richtlinie beim Übergang eines Unternehmens, das sich im Zustand der gerichtlichen Liquidation befindet, anwendbar ist, wenn die Tätigkeit des Unternehmens während dieses Verfahrens weitergeführt wird.2. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 77/187, der den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, die allein mit dem Übergang begründet wird, sowohl gegenüber dem Veräußerer als auch gegenüber dem Erwerber gewährleisten soll, ist so auszulegen, daß das Recht zur Kündigung aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen sowohl dem Veräußerer als auch dem Erwerber zusteht.
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