EuGH - Urteil vom 07.05.1998
Rs C-113/96
Normen:
EG-Vertrag Art. 48, Art. 51; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 78 Abs. 2 Buchstabe b; Verordnung (EWG) Nr. 2001/83; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien über soziale Sicherheit vom 4. Dezember 1973 (BGBl. II 1977, S. 687) in der Fassung des Ergänzungsabkommens vom 17. Dezember 1975 (BGBl. II 1977, S. 722);
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-2461 (Gomez Rodriguez)
EuroAS 1998, 119
NZS 1998, 473
SGb 1998, 531
SozSich 1999, 115
ZfSH/SGB 1998, 673
AuA 2000, 73
Vorinstanzen:
BSG, vom 08.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RJ 53/94

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen für Waisen - Leistungen zu Lasten des Wohnstaats des Empfängers - Aufgrund einer Altersgrenze weggefallener Leistungsanspruch - Keine Eröffnung des Leistungsanspruchs in einem anderen Mitgliedstaat durch Anwendung der Zusammenrechnungsregel

EuGH, Urteil vom 07.05.1998 - Aktenzeichen Rs C-113/96

DRsp Nr. 2000/4590

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen für Waisen - Leistungen zu Lasten des Wohnstaats des Empfängers - Aufgrund einer Altersgrenze weggefallener Leistungsanspruch - Keine Eröffnung des Leistungsanspruchs in einem anderen Mitgliedstaat durch Anwendung der Zusammenrechnungsregel

(Manuela Gomez Rodriguez und Gregorio Gomez Rodriguez gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz) 1. Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1408/71 in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 geänderten und aktualisierten Fassung ist dahin auszulegen, daß Ziffer ii dieser Vorschrift nicht anwendbar wird, wenn ein Anspruch auf eine Waisenrente, der zunächst aufgrund von Ziffer i im Wohnmitgliedstaat des Empfängers bestand, wegen Erreichung einer Altersgrenze weggefallen ist, während in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften für den Versicherten ebenfalls gegolten haben, bei Anwendung der Zusammenrechnungsregel des Artikels 79 der Verordnung auch über diesen Zeitpunkt hinaus ein Anspruch auf eine Waisenrente bestünde.