FNA: 8054-1
Fassung vom: 24.06.1994
Außerkraft mit dem: 17.08.2006
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BGBl. I 2006 S. 1897 vom 18.08.2006

§ 7 BeschäSchuG Bekanntgabe des Gesetzes

§ 7 Bekanntgabe des Gesetzes

BeschäSchuG ( Beschäftigtenschutzgesetz )

In Betrieben und Dienststellen ist dieses Gesetz an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen.