An Gebühren sind zu erheben
1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18 c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) 147 Euro, 2. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 124 Euro, 3. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 Euro.
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