(1) Neben diesem Tarifvertrag sind die nachfolgende aufgeführten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden: a) Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte vom 16. März 1974, b) Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz vom 9. Januar 1987, c) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005, d) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (
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