Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 2. die Zahl der gültigen Stimmen; 3. die Zahl der ungültigen Stimmen; 4. die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen; 5. die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; 6. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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