FNA: 801-8-6
Fassung vom: 27.05.2002
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311 vom 07.08.2021

§ 33 MitbestGWOIII Abstimmungsniederschrift

§ 33 Abstimmungsniederschrift

MitbestGWOIII ( Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz )

Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 2. die Zahl der gültigen Stimmen; 3. die Zahl der ungültigen Stimmen; 4. die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen; 5. die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; 6. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.