FG Münster - Urteil vom 24.07.2012 (11 K 489/11 Kg)
Die Beteiligten streiten noch darüber, ob dem Kläger für den Zeitraum Mai bis September 2010 (Streitzeitraum) Kindergeld zusteht. Der Kläger hat die Klage, soweit sie sich zunächst auch auf den Zeitraum Oktober 2010 [...]