OVG Hamburg - Beschluss vom 03.02.2010 (4 Bf 352/09.Z)
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1. Oktober 2009 zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens nach einem Streitwert von 5.000,00 [...]