OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 24.08.2009 (2 MB 12/09)
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt und der Beschluss des Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 16. Juni 2009 für unwirksam erklärt. Im [...]