OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.03.2009
7 A 11261/08.OVG
Normen:
BAföG § 2 Abs. 5 S. 1; BAföG § 15 Abs. 1; BAföG § 15b Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Neustadt an der Weinstraße, vom 07.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1615/07

Bewilligung einer Ausbildungsförderung für einen für das Studium behilflichen Vorkurs vor Beginn der eigentlichen Ausbildungszeit; Vorkurs vor Beginn des Studiums als Hilfsangebot von Studierenden für Studierende oder als Lehrveranstaltung der Ausbildungsstätte

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - Aktenzeichen 7 A 11261/08.OVG

DRsp Nr. 2009/10961

Bewilligung einer Ausbildungsförderung für einen für das Studium behilflichen Vorkurs vor Beginn der eigentlichen Ausbildungszeit; Vorkurs vor Beginn des Studiums als Hilfsangebot von Studierenden für Studierende oder als Lehrveranstaltung der Ausbildungsstätte

Es besteht kein BAföG -Anspruch für einen für das Studium behilflichen Vorkurs vor Beginn der eigentlichen Ausbildungszeit, wenn der Vorkurs nicht einen Teil der Lehrveranstaltungen des Studiengangs darstellt (Mathematik-Vorkurs für den Studiengang "Mittelstandsökonomie").

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. März 2008 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAföG § 2 Abs. 5 S. 1; BAföG § 15 Abs. 1; BAföG § 15b Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Zeitpunkt, ab welchem dem Kläger ein Anspruch auf die Bewilligung von Ausbildungsförderung zusteht.