FG Sachsen - Urteil vom 24.03.2009
5 K 2355/06 (Kg)
Normen:
EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; EStG 2003 § 63 Abs. 1 S. 2; SGB III § 38 Abs. 4 S. 1; SGB III § 38 Abs. 4 S. 2; SGB III § 119 Abs. 1; SGB III § 122 Abs. 1 S. 1; SGB III § 122 Abs. 1 S. 2; SGB II § 3 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 1326

Arbeitslosenmeldung des volljährigen, unter 21 Jahre alten Kindes durch Antrag auf ALG II in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit

FG Sachsen, Urteil vom 24.03.2009 - Aktenzeichen 5 K 2355/06 (Kg)

DRsp Nr. 2009/10516

Arbeitslosenmeldung des volljährigen, unter 21 Jahre alten Kindes durch Antrag auf ALG II in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit

1. Für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG in der ab 1.1.2003 gültigen Fassung braucht das volljährige Kind nicht mehr arbeitslos im Sinne des SGB III zu sein, es genügt vielmehr, dass das noch nicht 21 Jahre alte Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist.