I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz auf der Grundlage einer von ihm angenommenen Amtspflichtverletzung der Beklagten.
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie des Tenors und der Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung wird auf die Darstellung des am 11. September 2004 verkündeten Urteils des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck Bezug genommen.
Gegen das ihm am 16.09.2002 zugestellte klagabweisende Urteil hat der Kläger am 16.10.2002 Berufung eingelegt und diese Berufung nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 18.12.2002 mit einem am 16.12.2002 beim Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz begründet.
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