OLG München - Urteil vom 08.02.2001
6 U 5650/99
Normen:
ArbNErfiG § 9 § 11 ;
Fundstellen:
GRUR 2003, 792
NZA-RR 2001, 269
OLGR-München 2001, 128
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 19108/99

Arbeitnehmererfindung - Auskunft über Verwertungshandlungen - ausländische Konzernmuttergesellschaft

OLG München, Urteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 6 U 5650/99

DRsp Nr. 2001/6833

Arbeitnehmererfindung - Auskunft über Verwertungshandlungen - ausländische Konzernmuttergesellschaft

»Der Arbeitnehmererfinder einer inländischen Entwicklungsgesellschaft, die eine 100 %-ige Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernmuttergesellschaft ist, kann in der Regel in die verlangbare Auskunft über Verwertungshandlungen nicht die Verwertung durch die ausländische Konzernmuttergesellschaft einbeziehen.«

Normenkette:

ArbNErfiG § 9 § 11 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die dem Kläger als Arbeitnehmer der Beklagten aufgrund zweier Erfindungen zustehenden Erfindervergütungen.

Hinsichtlich einer Erfindung ("Verbundmörtel") machte der Kläger die Unwirksamkeit einer mit der Beklagten getroffenen Vergütungsvereinbarung geltend. Die gegen die Klageabweisung der insoweit erhobenen Feststellungsklage durch das Teilurteil des Landgerichts München I vom 29.09.1999 eingelegte Berufung hat der Kläger zurückgenommen.

Hinsichtlich der anderen Erfindung ("Verankerungsmittel"), zu der bisher keine Vergütungsvereinbarung zustande kam, verlangt der Kläger im Wege der Stufenklage Auskunft und Zahlung einer angemessenen Vergütung.