OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluß vom 25.04.2000 (10 L 95/99)
I. Der am 28.08.1944 in W. geborene Antragsteller ist Dozent an der Fachhochschule in G. (Besoldungsgruppe A 15). Er wendet sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Aufhebung [...]