OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.08.2000 (26 W 16/00)
Das Amtsgericht hat das Arbeitseinkommen des Schuldners durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 5. Juli 1999 wegen einer Forderung in Höhe von 5.376,60 DM gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. [...]