OLG Hamm - Beschluß vom 08.10.1999 (2 Ss OWi 892/99)
Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit nach §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 AEntG in drei Fällen eine Geldbuße von jeweils 1.000,- DM festgesetzt und dazu folgende [...]