LAG Saarland - Urteil vom 04.03.1998 (2 Sa 180/96)
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten, der Rechtsnachfolgerin seiner früheren Arbeitgeberin, Betriebsrentendifferenzansprüche geltend. Die Beklagte, die (DHS), ist eine Holding Gesellschaft ohne eigene Arbeitnehmer, [...]